Seit heute (15.05.2021) gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail unter nachfolgendem Link nachlesen können. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Für alle drei möglichen Fälle haben wir Ihnen eine Tabelle beigefügt, die Ihnen eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport bietet.
In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund. Stand heute gibt es nach unserem Kenntnisstand für den Bereich Sport nur eine aktive Modellregion, nämlich den Kreis Coesfeld.
Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.