Der Landessportbund NRW informiert



Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
  • 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen.

Auf der Website des LSB finden Sie eine entsprechend überarbeitete Übersicht: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport?fbclid=IwAR3mpuEYg0jq9bs-4aori6ychkeBVTm56VXyxm0BNQykSK6MzDTxBBssVIg.