Der Landessportbund NRW informiert



Gestern hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren:


 Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.