Newsletter Nr. 79



Seit dem 01.10.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue bzw. geänderte Coronaschutzverordnung gültig (zunächst bis 29. Oktober 2021). Beachtenswert ist u.a. der neu eingefügte Passus, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen nur noch außerhalb der Ferienzeiten als getestete Personen gelten. Dies ist bei Maßnahmen in den Herbstferien zu beachten und entsprechend zu berücksichtigen! Der komplette Text der aktuellen Verordnung kann hier eingesehen werden:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210930_coronaschvo_ab_01.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Übrigens: Für alle Vereine, die das Formular bzgl. der Nachverfolgbarkeit benötigen, nutzt bitte ab sofort die Vorlage auf unserer Homepage:

https://ehv-nrw.de/documents/detail/COVID_Nachweis/

Sollten eure Kommunen weitere spezielle Angaben nachfragen, dann setzt euch bitte mit uns in Verbindung.

Wir freuen uns auf einen tollen Saisonstart!