Schutzausrüstung Saison 2024/2025



Die nachfolgenden neu getroffenen Regelungen sind mit Beginn der Wettkampfsaison 2024/2025 gültig:

Hals- und Nackenschutz

Für alle Spieler/innen ist das Tragen eines speziell für diesen Zweck entwickelten, schnittfesten Hals- und Nackenschutzes ab der Saison 2024/2025 zwingend vorgeschrieben. Dabei ist ein Design zu wählen, das den Hals- und Nacken so weit wie möglich abdeckt. Der Hals- und Nackenschutz muss ordnungsgemäß getragen werden und darf in keiner Weise verändert oder ausgetauscht werden. Diese Regelung besitzt Gültigkeit für alle Altersklassen und Spielklassen.

Torhütermaske

Gemäß IIHF-Regel 11.8 muss jeder Torhüter/in einen zertifizierten Eishockeyhelm oder eine Torhüter-Vollkopfschutz Maske tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht. Die im Regelbuch vorgeschriebene Ausrüstung ist im Bereich des EHV für alle Spielklassen zwingende Vorschrift. Der Torhüter-Helm bzw. der Torhüter-Vollkopfschutz und die Gesichtsmaske müssen der IIHF-Regel 11.8 und den Bedingungen der CSA, HECC oder CE/ISO entsprechen und mit einem Aufkleber versehen sein. Der Aufkleber darf nicht entfernt werden. Außerdem ist ein Kehlkopfschutz aus dem Material „Lexan“ zwingend vorgeschrieben. Das sogenannte „Cat Eye“ Gitter mit einem Non-Certified Gitter ist im gesamten Nachwuchs-Spielbetrieb des EHV nicht zulässig. Diese Regelung findet ebenfalls für Torhüter/innen, die über die Over-Age Regelung am Nachwuchsspielbetrieb teilnehmen, Anwendung.  Ausnahmegenehmigungen werden in keinem Falle erteilt.
 
Im Anhang finden Sie Beispielbilder zum Hals- und Nackenschutz sowie zum Kehlkopfschutz und zum Torhütergitter.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Anhang 1: Halsschutz Muster

Anhang 2: Goalie Kehlkopfschutz und Gitter