Gestern hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren:
Gestern hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
Ab Freitag, 20. August 2021, gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. Für Interessierte haben wir hier die komplette Verordnung sowie weiteres Informationsmaterial abgelegt. Diese gilt zunächst bis zum 17. September 2021. Die neue Verordnung bietet einiges an Vereinfachungen, worauf wir Euch mit diesem Schreiben aufmerksam machen wollen.
Seit heute (15.05.2021) gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail unter nachfolgendem Link nachlesen können. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 …